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Arbeitssicherheit - Betreuung


Wir übernehmen die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.

Wir betreuen Kleinbetriebe nach ArbSchG und BGV.

 

Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

  1. Beratung der Unternehmer und der sonst für Sicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlichen Personen (Führungskräfte).
  2. Sicherheitstechnische Überprüfungen von Betriebsanlagen und -einrichtungen sowie technische Arbeitsmittel (Maschinen, Werkzeuge).
  3. Beobachtung der Umsetzung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzforderungen.
  4. Hinwirkung auf sicherheitsgerechtes Verhalten. Dazu gehört, die Beschäftigten über Unfall - und Gesundheitsgefahren zu unterweisen, (die regelmäßige und vorrangige Unterweisungspflicht des Unternehmers oder der Führungskräfte wird hierdurch nicht eingeschränkt) und für die Schulung der Sicherheitsbeauftragten zu sorgen.
  5. Beratung und Unterstützung der Führungskräfte in Arbeitsschutzfragen.
  6. Unterrichtung des Betriebsrates über wichtige Angelegenheiten des Arbeitsschutzes.
  7. Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen sowie sonstigen internen Richtlinien und Merkblättern.
  8. Anforderung und Erläuterung von staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften.
  9. Beratende Mitwirkungen bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.
  10. Ausstellung von Unfallanzeigen und Mitwirkung bei der Erfüllung der Anzeige- und Auskunftspflichten des Unternehmers.
  11. Pflege der Kontakte mit dem überbetrieblichen Arbeitsschutzstellen (Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaft).
  12. Mitwirkung in betrieblichen Kommissionen und Arbeitsgruppen, insbesondere Arbeitsschutzausschuss.
  13. Zusammenarbeit bei Erfüllung der Aufgaben mit betrieblichen Stellen (z.B. Brandschutz, Umweltschutz,Strahlenschutz)oder betriebliche Aufsichtspersonen (z.B. Betriebsingenieur, Meister), Betriebsarzt und andere Stellen (z.B. Durchgangsarzt), Betriebsrat (§ 9 Abs. 1 u. 2 ASiG).

Arbeitsmedizin

Sie profitieren von unserem Netzwerken:

Wir organisieren für Sie die notwendige Arbeitsmedizinische Betreuung.

Der Arbeitsmediziner beurteilt die Arbeitsbedingungen (wie z.B. Ergonomie, Dämpfe, Stäube, Geräusche) vor Ort und erarbeitet Lösungsvorschläge mit unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen ob z.B. ein anderes Verfahren oder ein weniger bedenklicher Stoff eingesetzt werden kann.

 

Fordern Sie uns!