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Arbeitssicherheit – Aufgaben des Unternehmers


Der Unternehmer hat nach §2 des ASIG Betriebsärzte und Fachkräfte für

 

Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sind schriftlich mit den Aufgaben der §§ 3 und 6 ASIG zu beauftragen.

Alternativ dazu kann ein Unternehmer andere Formen der Betreuung wählen. So kann ein Unternehmer, dessen Betrieb (z.B.) der BauBG angehört das Unternehmermodell wählen. Dazu muss er aktiv in das Firmengeschehen eingebunden sein und die Lehrgänge der BG Bau besucht haben. Die Zahl der Beschäftigten darf 30 nicht übersteigen. Für andere BG´ en gelten ähnliche Regelungen.

 

Aber auch hier können wir helfen:
Wir unterstützen z.B. beim Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation, durch Schulungen, oder durch erstellen der Arbeitsschutzunterlagen.

 

Fordern Sie uns!